Sekretariat

Geschäftszeiten des Sekretariats

Frau Stärk und Frau Gremmelmaier sind die beiden Sekretärinnen der Imma-Mack-Realschule.

Die Geschäftszeiten sind

Mo. – Do. von 7.00 Uhr bis 15.00,
Fr. von 7.00 bis 13.30.

 

Das Sekretariat erreichen Sie unter der Telefonnummer 089 3700111-0 oder der Faxnummer 089 3700111-120. Sollten wir einmal nicht für Sie erreichbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter, auf Wunsch rufen wir Sie baldmöglichst zurück.

Krankheit – Unterrichtsbefreiung

Erkrankungen:

Am Tag einer Erkrankung muss ein Schüler bis spätestens 7:50 Uhr telefonisch oder per Fax krankgemeldet werden, eine E-Mail ist dafür nicht möglich. Bitte denken Sie daran, dass wir auch am zweiten oder weiteren Krankheitstag informiert werden müssen, falls Ihr Kind nicht zur Schule kommen kann. In jedem Fall (auch bei nur einem Fehltag) erhält der Klassleiter sofort bei Rückkehr des Schülers eine schriftliche Entschuldigung. Bei längerer Erkrankung muss spätestens am 3. Tag bei der Schule die schriftliche Entschuldigung eingehen. Dauert eine Erkrankung länger als eine Woche, bitten wir um eine ärztliche Bescheinigung.

Wichtig:

Bei Erkrankung am letzten Schultag vor den Pfingst- und Sommerferien und am ersten Schultag nach diesen Ferien benötigen wir von allen Schülern eine ärztliche Bescheinigung.

 

Erkrankung während des Unterrichts:

Sobald ein Schüler während des Unterrichts erkrankt und nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann, werden Sie umgehend telefonisch verständigt und gebeten, Ihr Kind abzuholen oder abholen zu lassen. Wir dürfen Ihr Kind nicht allein nach Hause gehen lassen.

 

Beurlaubungen:

Eine Befreiung vom Unterricht müssen wir nach § 39 RSO auf dringende Ausnahmefälle beschränken.

Wegen Privatreisen kann grundsätzlich keine Befreiung gewährt werden.

Für alle notwendigen, vorher bekannten Termine (Arztbesuche, Einstellungstests, Firmung etc.), auch wenn es sich nur um einzelne Stunden oder den Nachmittagsunterricht handelt, muss rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) ein Befreiungsantrag gestellt werden, den zunächst die Klassleitung erhält und dann die Schulleitung genehmigen muss.

Bitte beachten Sie:

Kein Arzt oder Pfarrer kann ein Kind befreien, Ihre Unterschrift auf dem Befreiungsantrag ist unerlässlich. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir es uns vorbehalten, bei verspätet eingehenden Anträgen die Befreiung nicht zu gewähren.

 

Vorzeitiger Schulschluss:

Schülerinnen und Schüler, die nicht um 12.15 Uhr nach Hause fahren können, dürfen sich selbstverständlich Mehrzweckraum aufhalten und Hausaufgaben o.Ä. machen. Dieser Aufenthalt ist freiwillig, d.h. bei Unterrichtsende um 12.15 Uhr überprüfen wir nicht, wer die Schule verlässt. Schüler, die sich im Mehrzweckraum aufhalten, werden selbstverständlich beaufsichtig. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind, wie Sie das Unterrichtsende um 12.15 Uhr handhaben wollen.