Lösungswegweiser für Eltern

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Dort wo viele Menschen aufeinander treffen, „menschelt“ es ganz einfach. Da kann es auch einmal sein, dass unterschiedliche Meinungen und Ansichten aufeinandertreffen. Selbst wenn Meinungsverschiedenheiten nicht an der Tagesordnung stehen, können sie vor allem dann sehr unangenehm sein, wenn sie Ihr eigenes Kind betreffen.

In unserer Schulgemeinschaft wollen wir Probleme dort behandeln und lösen, wo sie entstehen – bei uns an der Schule und zwar in erster Linie zwischen den beteiligten Personen.
Zahlreiche Probleme basieren auf Missverständnissen und falschen Informationen. Damit diese nicht gleich „eskalieren“, haben wir Ihnen im Folgenden einige Tipps zusammengestellt, die Sie bitte immer (in dieser Reihenfolge) berücksichtigen.

1. Haben Sie oder Ihr Kind schon mit der betreffenden Lehrkraft gesprochen? Viele Missverständnisse können so am schnellsten aus dem Weg geräumt werden! Zur Vorbereitung empfehlen wir Ihnen, dass Sie vorher gemeinsam mit Ihrem Kind folgende Fragen für sich klären:

  • Woran würde Ihr Kind erkennen, dass die Probleme gelöst sind?
  • Woran würden Sie als ELTERN erkennen, dass die Probleme gelöst sind?
  • Welchen Handlungsspielraum nutzt Ihr Kind aktuell, um das Problem zu lösen?
  • Welche Unterstützung benötigt Ihr Kind dabei von Ihnen als Eltern und von der Lehrkraft?

2. Haben Sie oder hat Ihr Kind schon mit der Klassenleitung gesprochen? Wenn dies schon geschehen ist oder nicht möglich erscheint, hilft meist ein vertrauliches Gespräch mit einer Lehrkraft des Vertrauens weiter (in der Regel eine der Verbindungslehrkräfte).

3. Gerade bei Fragen und Problemen, die die Schullaufbahn Ihres Kindes betreffen (z.B. wenn bei schlechten Schulleistungen das Wiederholen der Jahrgangsstufe „droht“ oder ein Schulwechsel angedacht wird), empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig unsere Beratungslehrkraft Frau Feyler zu konsultieren.
4. Falls diese Gespräche schon stattgefunden haben, können Sie um einen Gesprächstermin mit der Schulleitung und der betreffenden Lehrkraft bitten. Andernfalls wird Sie die Schulleitung wieder an die Lehrkraft verweisen, mit der zunächst über das Problem gesprochen werden muss.

5. Wenn zwischen Ihnen, der Lehrkraft und der Schulleitung schon ein Gespräch stattgefunden hat und Sie davon überzeugt sind, dass Ihrem Kind und/oder Ihnen nach wie vor Unrecht widerfahren ist, dann können Sie bei der Schule schriftlich eine so genannte „Aufsichtsbeschwerde“ erheben. Sie sollten Ihr Anliegen so formulieren, dass daraus auch für die übergeordneten Dienststellen der Sachverhalt eindeutig hervorgeht. Wenn wir als Schule dieser Aufsichtsbeschwerde nicht abhelfen (können), wird Ihre Beschwerde mit einer Stellungnahme der Schule an den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-Ost (RSD Wilhelm Kürzeder, (www.realschule.bayern.de/obo) zur Entscheidung weitergeleitet.

Wir beraten Sie gerne bei weiteren rechtlichen Fragen!