Elternbeirat 2023/24 und 2024/25

Seit Ende Oktober 2023 ist ein neuer Elternbeirat für die Schuljahre 2023/24 und 2024/25 an der Imma-Mack-Realschule im Amt.

Wir wünschen allen Mitgliedern eine gute Amtszeit und freuen uns auf die Zusammenarbeit!

Foto folgt

Mitglieder (alphabetisch):
Andrea Dannhauser, Michael Fischer, Björn Formen, Barbara Götz, Martin Kirsch, Massuda Rahim, Tobias Riemann, Annett Sauer, Herbert Schmidt, Kristiane Thaler, Marion Walting, Petra Zwießler-Höhne

Vorsitz: Andrea Dannhauser

Stellvertretung: Kristiane Thaler

Vertreter/-in im Schulforum: Andrea Dannhauser, Björn Formen, Petra Zwießler-Höhne

Ansprechpartner/-innen für die Jahrgangsstufen:

5. Klassen: Marion Walting
6. Klassen: Massuda Rahim
7. Klassen: Martin Kirsch
8. Klassen: Björn Formen
9. Klassen: Annett Sauer
10. Klassen: Kristiane Thaler

Adressenliste: Elternbeirat_Adressenliste

Kontakt: elternbeirat@realschule-eching.de

 

Aufgaben

Was wir wollen?

Wir engagieren uns mit konstruktiven Ideen, aber auch mit konstruktiver Kritik für ein harmonisches Schulleben. In unserer Schule sind Schulleitung, Lehrer und Elternbeirat eine Einheit. Wir alle wollen gemeinsam für das Wohl unserer Kinder sorgen. Dafür stehen wir und freuen uns auf viele gemeinsame Ideen.

Welche konkreten Aufgaben hat der Elternbeirat?

Der Elternbeirat vertritt die gemeinsamen Interessen der Eltern:

  • Er trägt der Schulleitung Wünsche, Anregungen und Verbesserungsvorschläge vor
  • Er hilft bei organisatorischen, schulrechtlichen oder schulpolitischen Fragen
  • Er versucht bei Problemen zwischen einzelnen Eltern und Lehrkräften zu vermitteln
  • Er vergleicht den Schulalltag mit Elternbeiräten anderer Schulen
  • Er vertritt die Elternschaft der Realschule Eching bei internen und externen Veranstaltungen
  • Der Elternbeirat setzt sich für die Anliegen der Schüler/-innen ein: Er vermittelt bei schwerwiegenden Problemen zwischen einzelnen Schüler/-innen und Lehrkräften. Er sieht sich als Anwalt der Schüler/-innen bei schwierigen sozialen oder disziplinarischen Fragen
  • Er sammelt die Elternspende und gibt einzelnen Schüler/-innen finanzielle Unterstützung. So werden teils Klassenfahrten, Ausstattungen, Projekte und Aktivitäten, die mit normalen Etats nicht zu realisieren sind, “gesponsert”

Was sind unsere Ziele als Elternbeirat?

Partnerschaft in der Schule zwischen Lehrern und Eltern ist eine unabdingbare Voraussetzung, damit Eltern ihr Erziehungsrecht auch in Bezug auf die Schulausbildung ihrer Kinder wahrnehmen können. Leider zeigen Untersuchungen zum Schulalltag, dass die Mehrheit der Eltern die Schule nur als Aufgabe von Lehrern und Schulleitung wahrnimmt. Lediglich im Konfliktfall gehen einige wenige Eltern darüber hinaus und wenden sich selbst mit Problemen und Fragen an die Schule oder an die jeweilige Lehrkraft. Eine aktive Beteiligung der Eltern an den Entscheidungen, die das Schulleben betreffen, ist aber Voraussetzung für die Identifikation der Schüler und ihrer Familien mit ihrer Schule.

Wie können wir unsere Aufgaben und Ziele umsetzen?

Damit wir nicht nur unsere Mitsprache ausüben, sondern auch notwendige Maßnahmen fördern können, werden wir durch Ihre Geld- und Sachspenden und Ihr Engagement unterstützt. Bitte helfen Sie dabei mit!

Rechtliche Grundlagen

1. Wahl des Elternbeirats

Nach Art.66 BayEUG ist für je 50 Schüler einer Schule ein Mitglied des Elternbeirats zu wählen. Er muss mindestens fünf und höchstens zwölf Mitglieder haben. Die Wahl des Elternbeirats findet zu Beginn des jeweiligen Schuljahres statt. Für jedes die Schule besuchende Kind wird ein Stimmzettel ausgegeben. Stimmberechtigt sind nur die bei der Wahl anwesenden Wahlberechtigten. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte in der ersten Sitzung einen Vorsitzenden sowie dessen Stellvertreter. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre.

2. Aufgaben des Elternbeirats (nach Art.65 BayEUG)

  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen
  • über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten
  • Zustimmung bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag
  • Mitspracherecht bei der Namensgebung der Schule

3. Rechte des Elternbeirats (Auszug)

Laut § 15 BaySchO ist die Zustimmung des Elternbeirats erforderlich für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Lehr- und Studienfahrten sowie Fahrten im Rahmen eines internationalen Schüleraustausches.

  • Vorschläge und Anregungen zu grundlegenden organisatorischen Fragen des Unterrichtsbetriebs
  • Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen
  • Vorschläge und Anregungen zur schulischen Freizeitgestaltung
  • Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und der Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse
  • Mitspracherecht bei der Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek
  • Mitspracherecht bei grundlegenden Fragen der Erziehung in der Schule
  • Mitspracherecht bei Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule
  • Mitspracherecht bei der Einführung von Schulversuchen.